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Frischwasser- und Abwassergebühren werden steigen – ein paar Hintergründe

Die letzten beiden Sitzungen des Hauptausschusses und Ausschusses für Finanzen und Digitalisierung waren für die Ausschussmitglieder schmerzhaft: nach längerer Zeit ist die Stadt gezwungen, die Wassergebühren zu erhöhen! Ausgerechnet in Zeiten, wo alles teurer wird und die Inflation historische Höchststände erreicht. Ist es politisch verantwortlich, dafür zu stimmen und kann man hier noch von bürgernaher Kommunalpolitik sprechen? Welche Auswirkungen hätte es, wenn die Gebühren einfach nicht erhöht würden?

Rein gesetzlich ist jede Kommune verpflichtet, Gebühren für die Inanspruchnahme von öffentlichen Leistungen zu erheben. Dazu gehört auch der Anschluss an das Frisch- und Abwassernetz der Stadt. Genau wie bei den Müllgebühren dürfen diese Gebühren nicht höher als die Bereitstellungskosten sein. Aber genauso – und das ist hier der Knackpunkt – auch nicht niedriger liegen. Sie müssen also möglichst punktgenau kostendeckend sein. Sind sie es nicht und liegen weit über oder unter der Nulllinie, besteht ein Risiko, dass der gesamte städtische Haushalt nicht genehmigt werden kann.

Da sich zuletzt viele Kosten rund um die Wasserver- und -entsorgung verteuert haben, liegt Friedrichsdorf hier in Sachen Kostendeckung mittlerweile im tiefroten Bereich. Deshalb hat die Stadtverwaltung eine neue, angepasste Berechnung für die kommenden Jahre durchgeführt. Diese beinhaltet u.a. einen gesetzlich geforderten kalkulatorischen Zins, der beschreibt, wie sich die Gebühren entwickeln, wenn sie statt in die Wasserversorgung der Stadt am Kapitalmarkt investiert würden. Ein solcher Zinsaufschlag muss bei der Festlegung der Gebühren also zwingend berücksichtigt werden – was diese natürlich erhöht. Die Stadtverwaltung hat den kalkulatorischen Zins in ihrer Berechnung auf 4% angesetzt.

So viel zur kommunalverwalterischen Mathematik.

In der Stadtpolitik konnte immerhin durch zwei Maßnahmen erreicht werden, dass die kommenden Gebührenbescheide zumindest ein wenig freundlicher aussehen könnten:

Wir haben uns mit anderen Fraktionen des Hauptausschusses und Ausschusses für Finanzen und Digitalisierung dafür ausgesprochen, die Prognose des kalkulatorischen Zinses auf 3% zu begrenzen. Dadurch wird die Kalkulation in Summe zwar wieder etwas knapper, die Kosten für die Privathaushalte steigen aber auch weniger stark an, als ursprünglich berechnet.

Außerdem haben die Stadtwerke bereits im laufenden Jahr beschlossen, die Grundgebühr für den Wasserbezug zu streichen. Das führt einerseits zur Anhebung der Trinkwasserkosten. Diese können nun aber rein durch den individuellen Verbrauch der Haushalte reguliert werden. Zählerkosten fallen keine mehr an.

Was das alles nun ab dem nächsten Jahr in echten Euros für die Bürger:innen in Friedrichsdorf bedeutet, zeigt diese Übersicht:

Mustertabelle mit Durchschnittskosten für Trinkwasserverbrauch in Friedrichsdorf.

Im Falle der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren in Friedrichsdorf ergibt sich folgende Perspektive:

Schmutzwasser (aktuell 2,27 Euro/cbm): in 2023 Anhebung auf 2,96 Euro/cbm, ab 2024 3,23 Euro/cbm

Niederschlagswasser (aktuell 0,56 Euro/cbm): in 2023 Anhebung auf 0,73 Euro/cbm, ab 2024 0,80 Euro/cbm

Abgaben zu erhöhen, gehört zu den schwersten Entscheidungen von Stadtverordneten. Noch dazu in Zeiten wie diesen. Zumal alle Beteiligten in den Ausschüssen und im Stadtparlament auch selbst davon betroffen sind. Doch sie bilden einen Teil der politischen Verantwortung, die wir für die Finanzen unserer Stadt tragen.

1. November 2022/0 Kommentare/von Jan Anlauft
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