Klimaschutz ist wichtiger, als Verschönerung
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 08.12.2023 ein Anreizförderprogramm für Haueigentümer der Innenstadt beschlossen. Ziel ist es, durch die Renovierung von Häusern zur Verschönerung und zum Klimaschutz beizutragen. Hierfür stehen jährlich 150.000 Euro zur Verfügung, die von Stadt, Land und Bund getragen werden.
Die FWG-Fraktion hat der Anreizförderung nicht zugestimmt. Die Gründe können Sie den nachfolgenden Ausführungen unserer Fraktionsvorsitzenden, Claudia Schlick entnehmen:
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
ich bin mir sicher: her im Raum gibt es niemanden, der sich nicht auch eine schöne, lebendige Innenstadt wünscht. Und natürlich gewinnen wir alle, wenn Grundstückseigentümer modernisieren. Das gilt aber nicht nur für die Innenstadt, sondern auch die Ortsteile.
Wir sind aber auch in der Situation, dass Haushaltsmittel endlich sind.
Sie haben es alle eben gehört und der Vorlage zu TOP 13 entnommen: Der Entwurf des Haushaltsplans sieht trotz der Gewerbesteuernachzahlungen eine erneute Erhöhung der Grundsteuer um 95 Punkte auf 690 vor.
Und in dieser Zeit beraten wir über ein 150.000 Euro (50.000 Euro Stadt, 100.000 Euro Bund und Land) schweres Förderprogramm, was jährlich einem kleinen Kreis Hauseigentümern zugutekommen soll.
Schauen wir uns an, was gefördert werden soll, so fällt uns auf, dass gar nicht so klar ist, ob es eigentlich primär um Verschönerung oder um Klimaschutz geht. Oder stehen die Ziele gleichberechtigt nebeneinander?
Liest man weiter, so findet man in § 4 die Grundsätze der Förderung: Dort steht unter anderem, dass das Subsidiaritätsprinzip der Städtebauförderung gilt.
Subsidiaritätsprinzip der Städtebauförderung heißt nach der Verwaltungsvereinbarung zur Städtebauförderung 2023/2024 des Bundes, dass Finanzierungsmittel für Aufgaben, deren Ursachen nicht aus unmittelbarem Bezug zu städtebaulichen Missständen herrühren, zuerst auch in anderen Programmen mit Investitionshilfen zu suchen und durch die Koordinierung und Bündelung aller für die Entwicklung der Städte und Gemeinden notwendigen Finanzierungsmittel größtmögliche Synergien zu erreichen sind. Darüber hinaus bewerten Bund und Länder das Subsidiaritätsprinzip der Städtebauförderung dahingehend, dass es einen möglichst effizienten und sparsamen Mitteleinsatz gewährleistet.
Da steht es. Primär sind andere Programme und Investitionshilfen heranzuziehen, bevor subsidiär eine Förderung aus Mitteln der Städtebauförderung in Betracht kommt. Und zweitens geht es um einen effizienten und sparsamen Mitteleinsatz.
Schauen wir uns doch mal, welche Förderprogramme denn Klimaschutzmaßnahmen an Gebäuden fördern.
Da gibt es heute bereits diverse BAFA-Förderungen, also der Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, beispielsweise für energetische Maßnahmen wie Fenstertausch, Dach- und Fassadendämmung. Außerdem wird bekanntermaßen ein Heizungswechsel gefördert. Dann gibt es sehr zinsgünstige KfW-Kredite für umfassende Gebäudesanierungen – vor allem bei Altbauten, die mindestens einen KW85-Standard zur Folge haben.
Auch wenn bei der gegenwärtigen Haushaltskrise des Bundes manches auf dem Prüfstand steht, fragen wir uns: Heißt das im Umkehrschluss, dass mit der Anreizförderung im Umfang von 150.000 Euro primär Verschönerungen finanziert werden sollen?
Und wer prüft das mit welchem bürokratischen Aufwand?
Was es umgekehrt nicht gibt – vor allem in Hessen nicht – sind Fördergelder für kleinere Maßnahmen, wie PV-Dach- oder Balkonanlagen. Die entsprechenden KfW-Kredite hierfür haben darüber hinaus deutlich schlechtere Konditionen, als die für energetische Maßnahmen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die FWG ist sehr dafür, dass Klimaschutzmaßnahmen gefördert werden, dabei hat das Programm für private Klimaschutzmaßnahmen für uns im Friedrichsdorf klar die Nase vor.
Die FWG-Fraktion wird die Anreizförderung ablehnen.
Ich fasse zusammen:
- Wir möchten, dass die städtische Förderung primär dem Klimaschutz dient und Maßnahmen fördert, für die andere Förderprogramme fehlen.
- Wir fürchten erhebliche bürokratische Aufwände, die sich perspektivisch im Stellenplan niederschlagen.
- Wir sehen in der Abgrenzung innerhalb des Fördergebiets Lebendige Zentren eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes, weil einzelne Häuser ausgespart wurden. Unser Ziel ist es darüber hinaus, möglichst vielen Friedrichsdorferinnen und Friedrichsdorfern Zugang zu städtischen Fördermitteln zu eröffnen.
und
- Passen diese drei Schmerzpunkte nicht zu dem Investitionsvolumen von 150.000 Euro im Jahr – so sehr auch wir uns eine lebendige und schöne Innenstadt wünschen.
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